Spermiogramm nach Vasektomie abrechnen: GOÄ und IGeL in der Praxis

Hinweis: Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an medizinische Fachkreise.

Das Spermiogramm nach der Vasektomie gehört in vielen urologischen Praxen zur Routine. Abrechnungstechnisch wird es aber häufig unterschätzt oder falsch eingeordnet. Denn anders als das Spermiogramm bei Kinderwunsch gelten hier eigene Regeln: ein anderer Kostenträger, eine andere IGeL-Begründung, eine andere wirtschaftliche Logik. Dieser Artikel gibt Ihnen den strukturierten Überblick.

Warum das Spermiogramm nach Vasektomie kein GKV-Fall ist

Der entscheidende Ausgangspunkt: Die Vasektomie selbst ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten tragen die Kosten in der Regel selbst.

Diese Ausgangslage hat eine direkte Konsequenz für die Folgekontrolle. Da die zugrundeliegende Maßnahme außerhalb des GKV-Leistungskatalogs liegt, besteht für das Kontroll-Spermiogramm grundsätzlich kein GKV-Leistungsanspruch. Das Spermiogramm nach der Vasektomie ist damit in aller Regel eine IGeL-Leistung, die nach GOÄ abgerechnet wird.

Eine Abrechnung über EBM 32190 (die Standardziffer für das Spermiogramm bei Verdacht auf Fertilitätsstörung) scheidet aus: Die Indikation liegt nach einer gewollten Sterilisation definitionsgemäß nicht vor.

Die GOÄ-Ziffer: 3668 oder 3667?

Für die Abrechnung gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Welche Ziffer korrekt ist, hängt vom tatsächlichen Umfang der Untersuchung ab.

GOÄ 3668 – vollständiges Spermiogramm mit Menge, Viskosität, pH-Wert, Motilitätsdifferenzierung, Spermienzahl, Vitalitätsprüfung und morphologischer Differenzierung nach Ausstrichfärbung – ist die maßgebliche Ziffer, wenn eine vollständige WHO-konforme Analyse erbracht wird.

GOÄ 3667 – einfache Motilitäts- und Konzentrationsbeurteilung – kommt in Frage, wenn die Post-Vasektomie-Kontrolle bewusst auf den Nachweis der Azoospermie beschränkt wird und keine vollständige Analyse erfolgt.

Wichtig: Wird GOÄ 3668 abgerechnet, sind die Ziffern 3663, 3664 und 3667 nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Für die genaue Abrechnungsfähigkeit im Einzelfall wird die Rücksprache mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder einem Abrechnungsspezialisten empfohlen.

IGeL-Abrechnung: Was vorab geregelt sein muss

Das Spermiogramm nach Vasektomie ist eine klassische IGeL-Leistung. Damit gelten drei Voraussetzungen, die vor der Leistungserbringung erfüllt sein müssen:

Schriftliche Vereinbarung vorab. Die IGeL-Vereinbarung muss unterzeichnet sein, bevor die Untersuchung durchgeführt wird.

Kostenaufklärung. Patienten sind vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. In der Praxis liegen diese für das Post-Vasektomie-Spermiogramm typischerweise zwischen 60 und 120 Euro, abhängig vom Umfang der Analyse.

Keine Kopplung mit Kassenleistungen. Die IGeL-Leistung darf nicht mit einer GKV-pflichtigen Konsultation verknüpft werden, die der Patient ohnehin erhält.

In-house oder Labor? Eine wirtschaftliche Entscheidung

Nach einer Vasektomie sind in der Regel zwei Kontrolluntersuchungen vorgesehen, beide werden separat abgerechnet. Für Praxen mit regelmäßigem Vasektomie-Aufkommen stellt sich damit eine wirtschaftlich relevante Frage: Laboreinsendung oder eigene Analyse?

Bei der Laboreinsendung reduziert sich die verbleibende Vergütung, da die Leistung durch den tatsächlich analysierenden Arzt liquidiert wird. Hinzu kommt: Das Ergebnis liegt frühestens am Folgetag vor, die Befundbesprechung braucht einen Folgetermin.

Bei der In-house-Analyse verbleibt die volle Vergütung in der Praxis. Das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor, Befund und Besprechung fallen in denselben Termin – ein klarer Vorteil für die Patientenbindung.

Für die Post-Vasektomie-Kontrolle eignen sich kompakte CASA-Systeme, die ohne aufwändige Laborinfrastruktur auskommen. Ein in urologischen Praxen eingesetztes System ist der LensHooke X3 Pro, der innerhalb von 1 bis 2 Minuten Konzentration und Motilität analysiert und einen strukturierten PDF-Befund erstellt. 

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Fazit

Das Spermiogramm nach der Vasektomie ist fast immer eine IGeL-Leistung mit klarer GOÄ-Ziffer und verbindlichen Formalpflichten. Wer die Abrechnungsvoraussetzungen kennt, kann das Vergütungspotenzial dieser Routineuntersuchung gezielt ausschöpfen.

Häufige Fragen zum Spermienanalysegerät

Kann das Spermiogramm nach Vasektomie über EBM abgerechnet werden?

Nein. Da die Vasektomie keine GKV-Leistung ist, besteht für die Folgekontrolle kein GKV-Leistungsanspruch. Eine Abrechnung über EBM 32190 scheidet aus – die Indikation “Verdacht auf Fertilitätsstörung” liegt nach einer gewollten Sterilisation nicht vor. Die Kontrolle wird als IGeL-Leistung nach GOÄ abgerechnet.

Das hängt vom Umfang der Untersuchung ab. GOÄ 3668 gilt für das vollständige Spermiogramm, GOÄ 3667 für die vereinfachte Motilitäts- und Konzentrationsbeurteilung. Viele Praxen beschränken die Post-Vasektomie-Kontrolle bewusst auf den Azoospermie-Nachweis – in diesem Fall ist 3667 die korrekte Ziffer. Wird 3668 abgerechnet, sind 3663, 3664 und 3667 nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Ja, zwingend. Die schriftliche IGeL-Vereinbarung muss vor der Leistungserbringung unterzeichnet sein. Zusätzlich sind Patienten vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

Bei regelmäßigem Vasektomie-Aufkommen ja. Die In-house-Analyse ermöglicht eine sofortige Befundbesprechung im selben Termin und die volle Vergütung verbleibt in der Praxis. Kompakte Systeme wie der LensHooke X3 Pro liefern Ergebnisse in 1–2 Minuten ohne aufwändige Laborinfrastruktur.

In der Regel zwei: das erste nach etwa 6 bis 8 Wochen, das zweite nach weiteren 4 bis 8 Wochen. Beide werden separat als IGeL abgerechnet.

Nein. GOÄ 3668 gehört zum Speziallabor (Abschnitt M III). Die Liquidation muss durch den Arzt erfolgen, der die Leistung tatsächlich erbracht hat. Wer das Spermiogramm einsendet, kann es nicht selbst abrechnen.