Spermiogramm abrechnen: GOÄ, EBM und IGeL-Optionen in der Praxis

Hinweis: Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an medizinische Fachkreise.

Das Spermiogramm gehört zu den häufigsten andrologischen Untersuchungen in der Urologie und zu den abrechnungstechnisch am häufigsten unterschätzten. Wer nicht weiß, welche GOÄ-Ziffer korrekt ist, wann die Krankenkasse zahlt und unter welchen Voraussetzungen eine IGeL-Leistung zulässig ist, verschenkt Vergütungspotenzial oder riskiert Rückforderungen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über alle relevanten Abrechnungswege. Einen vollständigen Überblick über automatische Spermienanalysegeräte für die Praxis bietet unsere Übersichtsseite zu CASA-Systemen.

Überblick: Drei Abrechnungswege für das Spermiogramm

Je nach Versicherungsstatus des Patienten und Indikation ergeben sich drei grundsätzlich unterschiedliche Abrechnungssituationen:

1. GKV-Patient mit medizinischer Indikation (EBM)
2. Privatpatient (GOÄ, Erstattung abhängig vom Tarif)
3. Patienten ohne Leistungsanspruch (Selbstzahler bei GKV als IGeL-Leistung)

Die richtige Zuordnung hängt nicht nur vom Versicherungsstatus ab, sondern auch davon, ob Ihre Praxis eine entsprechende Genehmigung besitzt, dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Spermiogramm als GKV-Kassenleistung: EBM-Ziffern und Genehmigungspflicht

Das Spermiogramm ist grundsätzlich eine Kassenleistung, allerdings nur unter zwei Bedingungen.

Bedingung 1: Medizinische Indikation

Die GKV übernimmt die Kosten, wenn ein begründeter Verdacht auf eine männliche Fertilitätsstörung besteht. Typische Indikationen sind unerfüllter Kinderwunsch nach zwölf Monaten regelmäßigem ungeschützten Geschlechtsverkehr sowie (im Einzelfall) die Erfolgskontrolle nach Vasektomie, sofern eine Kostenübernahme vorliegt.

Bedingung 2: Genehmigung der Praxis

Die Erbringung und Abrechnung von Spermiogrammen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist genehmigungspflichtig. Liegt keine Genehmigung vor, darf die Leistung nicht zulasten der GKV abgerechnet werden.

Die relevanten EBM-Ziffern

EBM-Ziffer Leistungsinhalt Abrechnungskontext
32190 Spermauntersuchung (Motilität, Konzentration, Morphologie) Verdacht auf Sterilität; Standard-Kassenleistung
08540 Spermauntersuchung im Rahmen künstlicher Befruchtung Nur nach § 27a SGB V; Reproduktionsmediziner
Praxishinweis: EBM 08540 ist ausschließlich Reproduktionsmedizinern vorbehalten, die zur Durchführung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zugelassen sind. Urologische Praxen ohne diese Zulassung rechnen über EBM 32190 ab.

Spermiogramm bei Privatpatienten: GOÄ-Ziffern im Detail

Für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier sind zwei Ziffern zentral:

GOÄ 3667 – Einfache Motilitäts- und Konzentrationsbeurteilung

Leistungsinhalt: Spermienzahl und Motilitätsbeurteilung, mikroskopisch.

Diese Ziffer bildet nur einen Teil der Spermiogramm-Parameter ab und wird in der Praxis selten isoliert angewendet. Wichtig zu wissen: Wird GOÄ 3668 abgerechnet, ist 3667 nicht zusätzlich berechnungsfähig.

GOÄ 3668 – Vollständiges Spermiogramm

Leistungsinhalt: Physikalisch-morphologische Untersuchung des Spermas, umfassend:

  • Menge und Viskosität

  • pH-Wert

  • Nativpräparate

  • Differenzierung der Beweglichkeit

  • Bestimmung der Spermienzahl

  • Vitalitätsprüfung

  • Morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung

GOÄ 3668 ist die maßgebliche Ziffer für ein vollständiges Spermiogramm nach WHO-Standard. Als Laborleistung (GOÄ Abschnitt M) gelten besondere Steigerungsregeln: Der Regelhöchstsatz ohne schriftliche Begründung liegt bei Faktor 1,15; mit Begründung ist ein höherer Faktor möglich. Für die genauen Beträge empfehlen wir die Abrechnungstools Ihrer KV.

Abrechnungsausschluss: Neben GOÄ 3668 sind die Ziffern 3663, 3664 und 3667 nicht berechnungsfähig.

Ausblick: GOÄneu (noch nicht in Kraft)

Der Entwurf der GOÄneu wurde im Mai 2025 auf dem Deutschen Ärztetag verabschiedet und an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Kabinettsbeschluss und Bundesrat-Zustimmung stehen noch aus, ein Inkrafttreten wird frühestens 2027, realistischer 2028 erwartet. Die aktuelle GOÄ von 1996 bleibt bis zur offiziellen Verabschiedung verbindlich.

IGeL-Leistung Spermiogramm: Wann und wie zulässig?

Nicht jeder Patient hat einen GKV-Leistungsanspruch auf ein Spermiogramm. Bei GKV-Patienten kann die Untersuchung in folgenden Situationen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechnung gestellt werden:

  • GKV-Patient ohne medizinische Indikation (z. B. zur Fertilitätsprüfung ohne Kinderwunsch-Anamnese)

  • GKV-Patient, wenn die Praxis keine EBM-Genehmigung besitzt

  • Kontrolle nach Vasektomie (in der Regel Selbstzahlerleistung, da die Vasektomie keine GKV-Leistung ist)

  • Spermiogramm auf ausdrücklichen Patientenwunsch ohne medizinische Indikation

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach GOÄ; eine Erstattung ist abhängig vom individuellen Tarif. Leistungen ohne Erstattungsanspruch sind vom Patienten selbst zu tragen, stellen jedoch keine IGeL-Leistungen dar.

Welche klinischen Indikationen das Spermiogramm grundsätzlich begründen, erläutert unser Artikel Diagnostik männlicher Infertilität in der Praxis.

Was bei der IGeL-Abrechnung zu beachten ist

  1. Schriftliche Vereinbarung vorab: IGeL-Leistungen müssen schriftlich vereinbart werden, bevor die Leistung erbracht wird. Dies ist im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt.

  2. Kein Kopplungsverbot umgehen: IGeL darf nicht mit Kassenleistungen verknüpft werden, die der Patient ohnehin erhalten würde.

  3. Korrekte GOÄ-Abrechnung: Auch IGeL-Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet, also über GOÄ 3668.

  4. Preistransparenz: Patienten sind vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

Die Kosten für ein Spermiogramm als Selbstzahlerleistung liegen in der Praxis zwischen 60 und 160 Euro, abhängig von Steigerungsfaktor und zusätzlich erbrachten Leistungen.

In-house-Analyse vs. Laboreinsendung: Was rechnet sich wirklich?

Eine Frage, die viele Praxen stellen: Lohnt es sich, das Spermiogramm selbst durchzuführen, oder ist die Einsendung an ein externes Labor wirtschaftlicher?

Bei der Laboreinsendung gilt:

  • Keine Investition in Geräte oder Verbrauchsmaterialien

  • Zeitverlust durch den Probentransport (max. 30 bis 60 Minuten nach Gewinnung)

  • Ergebnis frühestens am Folgetag

  • Laboranteil wird vom Honorar abgezogen (Auftragsleistung EBM Kapitel 32)

Bei der In-house-Analyse gilt:

  • Ergebnis in 1 bis 6 Minuten direkt in der Praxis

  • Volle GOÄ/EBM-Vergütung bleibt in der Praxis

  • Patientenbindung durch sofortige Befundbesprechung

  • Einmalige Investition in ein Point-of-Care-Analysegerät

Ob ein CASA-System oder ein klassischer Mikroskopie-Arbeitsplatz für Ihre Praxis sinnvoller ist, erläutert unser Artikel Mikroskop vs. CASA-System: Was leisten spezialisierte Analysegeräte?

Wichtig (GOÄ M I): Laborleistungen des GOÄ-Abschnitts M I (zu dem GOÄ 3668 gehört) sind nur abrechnungsfähig, wenn sie innerhalb von 4 Stunden nach der Probenentnahme in der eigenen Praxis durchgeführt werden. Laboreinsendungen können diese Anforderung in der Regel nicht erfüllen.

Wie das Spermiogramm ablauftechnisch korrekt umgesetzt wird, einschließlich Ausstattung und RiliBÄK-Anforderungen, zeigt unser Artikel Spermiogramm durchführen: Ablauf & Ausstattung. Für Praxen mit regelmäßiger andrologischer Diagnostik rechnet sich ein automatisches Spermienanalysegerät in der Regel innerhalb weniger Monate, insbesondere, wenn dadurch auch IGeL-Angebote ausgebaut werden können.

Automatische Spermienanalyse: Was CASA-Systeme zur Abrechnung beitragen

Moderne CASA-Systeme (Computer Assisted Sperm Analysis) ermöglichen eine schnelle, standardisierte und WHO-konforme Analyse der wichtigsten Spermiogramm-Parameter direkt in der Praxis, ohne Probentransport und ohne die zeitlichen Einschränkungen der Laboreinsendung.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung: Ob und über welche Ziffer eine mit einem CASA-Gerät erbrachte Leistung abgerechnet werden kann, hängt vom konkreten Leistungsumfang des jeweiligen Geräts ab. GOÄ 3668 setzt u. a. eine Vitalitätsprüfung und eine morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung voraus – Parameter, die nicht jedes CASA-System in der geforderten Form abdeckt. Klären Sie die Abrechnungsfähigkeit im Einzelfall mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder einem Abrechnungsspezialisten.

Ein etabliertes System für die urologische Praxis ist der LensHooke X3 Pro, gelistet auf Diagnoodle. Das Gerät liefert innerhalb von 1 bis 2 Minuten WHO-konforme Ergebnisse zu pH-Wert, Konzentration, Motilität und Morphologie und erstellt einen strukturierten PDF-Befundbericht.

Praxen, die ein bestehendes CASA-System ersetzen möchten, finden die relevanten Bewertungskriterien in unserem Artikel Spermienanalysegerät wechseln: Worauf es beim Vergleich ankommt.

Zusammenfassung: Abrechnungsmatrix Spermiogramm

Situation Abrechnungsweg Ziffer
GKV, Verdacht Sterilität, Genehmigung vorhanden EBM 32190
GKV, künstliche Befruchtung, Reproduktionsmediziner EBM 08540
Privatpatient, vollständige Analyse GOÄ 3668
Privatpatient, keine Erstattung (z. B. ohne Indikation / tarifabhängig) GOÄ (Selbstzahler) 3668
GKV ohne Indikation / ohne Genehmigung IGeL (GOÄ) 3668
Einfache Motilitätsprüfung (nur Privatpatient) GOÄ 3667

Fazit

Die korrekte Abrechnung des Spermiogramms hängt maßgeblich von Versicherungsstatus, Indikation und Genehmigung der Praxis ab. Während im GKV-Bereich klare Vorgaben und Einschränkungen gelten, bietet die GOÄ, insbesondere im IGeL-Kontext, zusätzliche wirtschaftliche Spielräume. Praxen, die die Abrechnungslogik verstehen und gegebenenfalls auf In-house-Analytik setzen, können sowohl ihre Prozesse optimieren als auch ihr Vergütungspotenzial gezielt ausschöpfen.

Häufige Fragen zur Abrechnung des Spermiogramms

Darf ich als Urologe ohne besondere Genehmigung ein Spermiogramm als Kassenleistung abrechnen?

Nein. Die Abrechnung von Spermiogrammen zu Lasten der GKV setzt eine spezifische Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraus. Ohne diese Genehmigung ist das Spermiogramm nur als IGeL-Leistung nach GOÄ 3668 abrechenbar.

Nein. Der Ausschluss ist explizit: Neben GOÄ 3668 sind die Ziffern 3663, 3664 und 3667 nicht berechnungsfähig.

Das ist einzelfallabhängig und variiert je nach Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die Untersuchung medizinisch begründet ist; eine verbindliche gesetzliche Regelung existiert nicht. Empfehlenswert ist eine vorherige Abklärung mit der jeweiligen Krankenkasse.

Das lässt sich nicht pauschal bejahen. GOÄ 3668 setzt einen klar definierten Leistungsumfang voraus – darunter Vitalitätsprüfung und morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung. Ob ein bestimmtes CASA-Gerät diese Anforderungen im Einzelfall erfüllt, hängt von seinem konkreten Funktionsumfang ab und sollte vor der Abrechnung mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder einem Abrechnungsspezialisten abgeklärt werden.